MU.T.I.G. e.V.
Musiktheater in der Gesellschaft
Der Verein MU.T.I.G.
fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung von Kunst und Kultur
nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 5 AO
Förderung der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung
Nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO
Förderung von Wissenschaft und Forschung
Nach § 52 Abs, 2 Satz 1 Nr.(n) 1 AO
MU.T.I.G. ist daher berechtigt,
für Zuwendungen Bestätigungen nach amtlich
vorgeschriebenem Vordruck 50 Abs. 1 EStDV auszustellen.